Brisante Wende

Mordfall Hanna (23) – Beschuldigter auf freiem Fuß

Das Mord-Urteil gegen einen jungen Mann nach dem Tod einer Studentin in Bayern ist aufgehoben. Ein erneuter Prozess soll im September starten.
21.06.2025, 15:53

Der wegen Mordes an der Studentin Hanna in Deutschland verurteilte Beschuldigte soll aus der Haft entlassen werden. Nach vorläufiger Würdigung der Beweislage sei davon auszugehen, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen im Prozess nicht glaubwürdig sei, teilte das Landgericht Traunstein (Bayern) mit. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, ein neues Verfahren soll im September beginnen.

So kam es zur Aufhebung des Haftbefehls

Eine Gerichtssprecherin sagte jetzt, ein forensisch-psychologischer Experte sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben des Zeugen aus dem vergangenen Verfahren nicht glaubwürdig seien. Ein dringender Tatverdacht des Beschuldigten sei deshalb derzeit nicht mehr anzunehmen. Der Haftbefehl gegen ihn sei deshalb aufgehoben worden. Zudem habe das Gericht veranlasst, den Mann unverzüglich aus dem Gefängnis zu entlassen.

Das sagte der Zeuge

Der Zeuge, dessen Angaben nicht glaubwürdig sind, traf den Hauptbeschuldigten in der U-Haft. Demnach habe der Hauptbeschuldigte dem Zeugen beim Kartenspielen erzählt, dass er Hanna früher schon sexuell anziehend gefunden habe.

Als er die 23-Jährige dann in der Oktobernacht 2022 beim Joggen sah, habe er auf sie eingeschlagen und sie in den Fluss geworfen. "Er sagte aber, er wollte sie nicht umbringen", so der Zeuge. Später korrigierte er seine Aussage und sagte, er wisse nicht mehr, ob der Beschuldigte das so gesagt habe oder ob er sich das selbst ausgedacht habe, wie die "Bild"-Zeitung schreibt.

Umstrittenes Urteil

Laut seiner Anwältin Regina Rick kam der junge Mann noch am Freitag, dem Tag des Gerichtsbeschlusses, wieder frei. Er sei zu Hause, sagte sie auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt bestätigte die Haftentlassung am frühen Nachmittag. Klarheit im Fall Hanna wird aber wohl erst der erneute Prozess am Landgericht bringen.

Das Landgericht hatte den jungen Mann im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch später wieder aufgehoben. Die Verteidigung hatte danach drei neue Gutachten vorgelegt. Sie sollten beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Das war bereits im ersten Prozess Thema – das Gericht hatte damals diese Version jedoch verworfen. Das Gutachten zur Belastbarkeit der Zeugenaussage hatte das Gericht selbst in Auftrag gegeben.

Hanna in den Fluss geworfen?

Nach damaliger Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank.

Ursprünglich hatte die Polizei den damals 20-Jährigen als "wichtigen Zeugen" bezeichnet. Er hatte sich bei den Ermittlern gemeldet, nachdem diese die Suche nach einem Mann gestartet hatten, der in der Tatnacht durch Aschau im Chiemgau gejoggt war. Der Beschuldigte und die 23-jährige Hanna wohnten nur einen Kilometer voneinander entfernt und sollen die gleiche Primarschule in der 6000-Einwohner-Gemeinde besucht haben, jedoch in unterschiedlichen Jahrgängen.

Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert. Die Aufhebung des Urteils begründete der BGH mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte.

{title && {title} } red,20 Minuten, {title && {title} } 21.06.2025, 15:53
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